Kostenträger (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt):
- Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V
- Sachleistung der Pflegeversicherung nach SGB XI
- Betreuungsleistungen § 45 b SGB XI
- WG-Zuschuss
Die Leistungen werden direkt mit jeweiligen Kostenträger abgerechnet.
Privatkosten:
- Haushaltspauschale (jeder Bewohner zahlt zu gleichen Teilen in die gemeinsame Haushaltskasse ein)
- Die Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten
- Ein möglicher privater geringer Mehrbedarf, wie Getränke und Lebensmittel, Frisör, Fußpflege.
- Je nach Bedarf Eigenteil für Pflegekosten