Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Sie haben von der Pflegekasse Post bekommen mit der Aufforderung, dass Sie einen Beratungseinsatz nach §37 Absatz 3 SGB XI durchführen lassen müssen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir unterstützen Sie dabei.
Ganz konkret sieht das wie folgt aus:
Der Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch findet bei Ihnen in ihrer eigenen Häuslichkeit statt. Ein Mitarbeiter unseres Pflegedienstes führt bei Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durch. Unser Ziel ist es, Sie so gut wie nur möglich in Bezug auf die Pflege ihres Angehörigen zu unterstützen und Sie darüber aufzuklären, was es für Möglichkeiten gibt um die Pflege- und Betreuungssituation so optimal wie nur möglich für Sie und ihren Angehörigen zu gestalten. Dazu gehören z.B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren und Themen wie die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Darüber hinaus sprechen wir mit Ihnen über eine mögliche Höherstufung des Pflegegrades, den Bedarf von Pflegehilfsmitteln wie z.B. einem Rollator genauso wie über Betreuungsleistungen nach §45 b SGB XI.
Über welchen Zeitraum die regelmäßigen Beratungen stattfinden hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab.
Bei Pflegegrad 1 ist ein Beratungsgespräch möglich, aber nicht verpflichtend.
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist das Beratungsgespräch halbjährlich vorgesehen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 muss die Beratung vierteljährlich stattfinden.
Nach dem Beratungsgesprächs werden die festgehaltenen Ergebnisse in einem Nachweisformular von uns an die Pflegekasse gesendet. Die dafür angefallenen Kosten werden ebenfalls von dieser übernommen.
Neben dem Beratungseinsatz haben Sie außerdem die Möglichkeit sich nach §45 SGB XI von uns Schulen zu lassen. Die Schulungen dienen dazu die Pflege und Betreuung ihres Angehörigen so weit wie möglich zu vereinfachen und pflegebedingte körperliche Beschwerden zu minimieren. Dabei gehen wir individuell vor. Je nach Pflegesituation kann es sich dabei um eine Schulung zum richtigen Umgang mit Medikamenten und Pflegehilfsmitteln handeln, Schulungen zur Hygiene bei der Pflege zur Vorbeugung von Hautschäden z.B. bei Inkontinenz genauso aber auch um Hebe- und Lagerungstechniken. Ebenso wichtig ist die Anleitung zu einem fachgerechten Transfer z.B. aus dem Bett in den Rollstuhl. Unser Anliegen ist es, dass Sie sich während der pflegerischen Handlungen ihrer Angehörigen möglichst sicher fühlen und im Anschluss eigenständig pflegerische Hilfen leisten können.
Sollten Sie noch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, so melden Sie sich bitte bei:
Frau Sofia Alkotyfan
Mobil: 015752216071
E-Mail: s.alkotyfan@pflegedienst-prinz.de