Leistungen und Kosten.
Wir bieten Ihnen bestmögliche Betreuung u.a. über die Entlastungsleistung ab Pflegegrad 1 an. Monatlich stehen Ihnen 125,00 Euro zur Verfügung.
Dafür bieten wir Ihnen u.a. diese Leistungen an:
Haushaltshilfe (Unterstützung im Alltag, z.B. reinigen der Wohnung, Vor- und zubereiten der Mahlzeiten, einkaufen)
Arztbegleitung (Rezepte abholen)
Unterhaltung (spazieren gehen, spielen, vorlesen)
und vieles mehr.
Die Entlastungsleistung rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Pflegegrades sowie Höherstufung des Pflegegrades, bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind wir ebenfalls, auf Wunsch an Ihrer Seite.
Kostenträger (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt):
- Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V
- Sachleistung der Pflegeversicherung nach SGB XI
- Betreuungsleistungen § 45 b SGB XI
- WG-Zuschuss
Die Leistungen werden direkt mit jeweiligen Kostenträger abgerechnet.
Privatkosten:
- Haushaltspauschale (jeder Bewohner zahlt zu gleichen Teilen in die gemeinsame Haushaltskasse ein)
- Die Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten
- Ein möglicher privater geringer Mehrbedarf, wie Getränke und Lebensmittel, Frisör, Fußpflege.
- Je nach Bedarf Eigenteil für Pflegekosten